Reisestelle
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A1-Bescheinigung bei Entsendung ins EU-Ausland
Bei der A1-Bescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die ein Arbeitgeber immer dann beantragen muss, wenn er Mitarbeiter/-innen vorübergehend in einen anderen Staat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums oder in die Schweiz entsendet.
Das Entsendeformular A1 bescheinigt, welches Sozialsystem für die Versicherten zuständig ist. So wird vermieden, dass bei einer Entsendung Sozialversicherungsbeiträge gleichzeitig in zwei EU-Staaten fällig werden.
Zuständig für die Ausstellung der Entsendebescheinigung ist die Krankenkasse, bei der die Mitarbeiter/-innen versichert sind.
Die Beantragung der A1-Bescheinigung erfolgt durch die Reisestelle. Vor Antritt der Dienstreise sind folgende Angaben per E-Mail der Reisestelle zu übermitteln:
- Beginn und Ende des Auslandsaufenthaltes
- Anschrift der Unterkunft/Hotel im Aufenthaltsstaat
- Anschrift dienstlicher Einsatzort im Aufenthaltsstaat
Weitere Informationen zur Beantragung von A1-Bescheinigungen finden Sie hier: Elektronisches Verfahren zur Beantragung von A1-Bescheinigungen - GKV-Spitzenverband, DVKA