Ja, die SBV unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Das bedeutet:
- Die SBV ist verpflichtet über Informationen, die ihr bei der Amtsausübung bekannt werden und die der Vertraulichkeit bedürfen, Stillschweigen zu bewahren
- Insbesondere verschweigt die SBV sämtliche persönliche Angelegenheiten, von denen sie aufgrund ihres Amtes oder auf anderem Wege erfährt