Begriffsdefinitionen
Begriffsdefinitionen
Diese „Begriffsdefinitionen“ (alphabetisch geordnet) beinhaltet eine Auswahl der in der EWN benutzten Begriffsdefinitionen.
Die Begriffsdefinitionen sind als Nachschlagewerk im Unternehmen gedacht, auch im Hinblick auf Begriffe aus den Bereichen Stilllegung und Entsorgung. Das Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Das Begriffsdefinitionen sind mit der Außerkraftsetzung AKS-002-22 und AKS-003-22 nicht mehr im Organisationshandbuch unseres Unternehmens (OHB) aufgeführt.
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A
Abbau
Abbau einer Anlage oder von Anlagenteilen ist die Phase der gänzlichen bzw. teilweisen Demontage von Systemen und Gebäudestrukturen einer stillgelegten Anlage.
Abbau der Anlage
Der Abbau einer kerntechnischen Anlage umfasst die Beseitigung von Strukturen (Gebäude, Systeme, Komponenten), die Regelungsgegenstand der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage nach § 7 Absatz 1 AtG waren oder entsprechend zu bewerten sind.
Abbau von Anlagenteilen
Der Abbau von Anlagenteilen einer kerntechnischen Anlage umfasst die Demontage bestimmter Strukturen. Er kann dabei einzelne Komponenten, Systeme oder auch ganze Gebäude umfassen.
Abbaumaßnahme
Jede Veränderung der stillgelegten Anlage, die eine ersatzlose Entfernung von Anlagenteilen und -einrichtungen (Substanzreduzierung) beinhaltet.
Abbrand
Energie, die einer Kernbrennstoffmenge während des Reaktorbetriebes entnommen wird, angegeben in Giga-Watt-Tagen pro Tonne eingesetzten Kernbrennstoffs (Schwermetall) (GWd/tSM).
Abbruch
Abbruch ist der synonyme Begriff zu „Abbau einer stillgelegten Anlage"
Abfall
Abfälle sind Stoffe, bei denen keine bzw. keine wirtschaftlich sinnvolle oder zumutbare Verwertung durch Wiederverwendung, Verkauf oder Recycling möglich ist.
Abfall, nichtradioaktiv
Nichtradioaktiver Abfall ist Abfall vom Betriebsgelände, bei dem eine Kontamination mit Radionukliden ausgeschlossen ist bzw. Abfall aus einem der Überwachungsbereiche, der als nicht radioaktiv kontaminiert deklariert wurde.
Abfall, radioaktiv
Radioaktive Abfälle sind nicht schadlos verwertbare Stoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 AtG, die nach § 9a Abs. 1 AtG geordnet beseitigt werden müssen, ausgenommen Ableitungen im Sinne des § 102 StrlSchV.
Abfallgebinde
Endzulagernde Einheit aus Abfallprodukt und Abfallbehälter.
Abklinglagerung
Abklinglagerung ist die Lagerung von radioaktiven Reststoffen und Abfällen, um unter Ausnutzung des Zerfalls der Radionuklide die Freigabewerte zu erreichen und/oder den Aufwand der Behandlung/Konditionierung sowie die dabei auftretende Strahlenbelastung des Personals zu reduzieren.
Abklingzeit
Zeit, innerhalb der die Radioaktivität einer Substanz bis auf einen gewünschten Wert abgenommen hat.
Ablaufplan
Der Ablaufplan (ALP) beinhalt die erforderlichen Arbeits- und Prüfschritte sowie die erforderlichen Zustimmungen zur Konditionierung radioaktiver Abfälle mit dem Ziel der Zwischen- und Endlagerung.
Ablauforganisation
Ablauforganisation ist die logische und die zeitliche Verkettung von Aktivitäten eines Arbeits- oder Entscheidungsprozesses zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe bzw. zur Erreichung eines bestimmten Zieles unter Berücksichtigung vorgegebener Randbedingungen.
Abnahmeprüfung
Abnahmeprüfung ist eine Prüfung an der Komponente oder dem System, die aufgrund von Rechtsvorschriften, Auflagen der zuständigen Behörden oder aufgrund anderweitiger Festlegungen und noch vor der ersten Inbetriebnahme der Komponente oder des Systems durchgeführt wird.
Abriss
siehe unter „Abbruch“
Abweichungsmeldung (Tolerierungsantrag)
Dokumentation von Abweichungen in einer Planungsunterlage und dem Umgang damit. Je nachdem kann eine Abweichung toleriert werden oder die Abweichung muss beseitigt werden.
Eine Abweichungsmeldung/Tolerierungsantrag kann nur bis zum Zeitpunkt der Funktionsprüfung gestellt werden.
Abwicklungsstruktur (A) (der EWN GmbH)
(Link zum Dokument im Ordner Handbücher))
Aerosol
Ein Aerosol ist ein heterogenes Gemisch aus festen oder flüssigen Schwebeteilchen in einem Gas.
Actinoiden
Elemente des Periodensystems, beginnend ab der Ordnungszahl 89 (Actinium).
Beim Betrieb eines Kernreaktors entstehen außer den Spaltprodukten auch höhere, schwerere Abkömmlinge des Urans, z. B. Neptunium, Plutonium, Americium, die zur Gruppe der Aktiniden gehören.Aktivierung
Die Aktivierung ist die Umwandlung stabiler in instabile radioaktive Stoffe durch Bestrahlung. Von Bedeutung ist hierbei vor allem die Aktivierung durch Neutronenstrahlung. In Kernkraftwerken sind Reaktor und Reaktoreinbauten aktiviert.
Aktivität (Physik)
Aktivität ist die Zahl der je Sekunde in einer radioaktiven Substanz auftretenden Kernumwandlungen. Die Maßeinheit ist das Becquerel (Bq).
(1 Bq = eine Kernumwandlung pro Sekunde)
ALARA
as low as reasonably achievable (so gering wie vernünftigerweise erreichbar);
ALARA ist das Konzept der Internationalen Strahlenschutzkommission zur Dosisbegrenzung (siehe auch ICRP-Empfehlung 26).
Alphastrahlung
Emission von Alpha-Teilchen (Heliumkernen). Die Alphastrahlung ist die am wenigsten durchdringende Strahlungsart. Sie ist für ein Lebewesen dann gefährlich, wenn die Alphastrahlung aussendende Substanz in den Körper gelangt, also eingeatmet, oder mit der Nahrung aufgenommen wird oder in Wunden gelangt.
Altlast
Altlast ist die Gesamtheit aller technischen Strukturen und Gebäudestrukturen (Metalle, Baustoffe u. a.) sowie von Betriebsmitteln, Abfällen und Reststoffen bei der endgültigen Außerbetriebnahme oder Stilllegung von Industrieanlagen (hier Kernenergieanlagen).
Änderung
Als Änderung gelten alle Veränderungen an Anlagenteilen, Systemen und Komponenten, die zur Herstellung eines neuen Sollzustandes der Anlage (Hardware-Änderung) oder ihrer Betriebsweise (Software-Änderung) führen sowie Veränderungen der Genehmigungsdokumentation und der Vorprüfunterlagen.
Änderungsantrag/-vorschlag
Formulierung eines Änderungsbedarfs oder -vorschlages an Anlagen, Vorschriften, Anweisungen etc. zur Einleitung eines internen Änderungsverfahrens.
Änderungsanzeige
Dokumentation zur Abwicklung des externen Prüf- und Freigabeverfahrens für Änderungen der Kategorien A, B und C.
Alle genehmigungs-, zustimmungs- und anzeigepflichtigen Hardware- und Softwareänderungen erfordern die Einbeziehung von Behörden und Gutachtern in das Änderungsverfahren. Zur Abwicklung solcher Änderungen ist eine Änderungsanzeige, im Falle von Änderungen der Kategorie A ein Genehmigungsantrag erforderlich.
Änderungsarbeiten
Änderungsarbeiten sind Arbeiten an Anlageteilen oder Systemen, die die Herstellung eines neuen Sollzustandes der Anlage oder ihrer Betriebsweise zum Ziel haben.
Änderungskategorien
siehe unter „Klassifizierung von Änderungen“
Änderungsordnung
Die Änderungsordnung als Bestandteil des GBH regelt den Verfahrensablauf bei allen geplanten Veränderungen der Anlage (Hardware-Änderungen) oder ihres Betriebes (Software-Änderungen).
Anerkannte Regeln der Technik
Die anerkannten Regeln der Technik sind Technikklauseln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten. Es ist davon auszugehen, dass die anerkannten Regeln der Technik einem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker bekannt sind und dass sie sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben.
Anfrage
Die Anfrage dient der Einholung von Angeboten (analog zur öffentlichen Ausschreibung). Sie soll im Wesentlichen alle erforderlichen Angaben für die Bestellung enthalten. Grundlage für die Anfrage bildet der Elektronische Einkaufswagen in Zusammenhang mit der Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung der Fachbereiche.
Anlage (kerntechnische)
Zur Anlage gehören alle Teile, die in einem Genehmigungsverfahren nach § 7 Absatz 1 AtG erfasst worden sind. Da sich die Anlage während des Stilllegungsverfahrens in einer ständigen physischen Veränderung befindet, können sich Art und Umfang der Anlage z. B. durch Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung mit dem Fortschritt der Stilllegungsarbeiten ändern.
Anlagenteile
Anlagenteile sind bauliche oder maschinentechnische oder elektrotechnische Teile der Anlage.
Anlagenteile, radioaktive
Radioaktive Anlagenteile sind Teile einer nach § 7 AtG genehmigten Anlage, die durch den Kontakt mit radioaktiven Stoffen kontaminiert oder durch Bestrahlung aktiviert wurden.
Anlagenanpassung
Die Anlagenanpassung ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Modifizierung bzw. Neuerrichtung betrieblicher Einrichtungen als Voraussetzung zum Abbau der Kernenergieanlagen KGR und KKR.
Anlagevermögen
Im Anlagevermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen (§ 247 HGB).
Arbeiten vor Ort
Arbeiten vor Ort sind die Tätigkeiten, wie z. B. Zerlegen, Sortieren, Verpacken, Konditionieren, Dekontaminieren und radiologische Messungen, die dem Demontageort innerhalb des Demontageabschnittes aus arbeitsorganisatorischen Gründen örtlich nachfolgen. Hierfür werden keine eigenständigen Arbeits- und Lagerflächen eingerichtet. Als Arbeiten vor Ort gilt auch die Benutzung von temporären Einrichtungen, ohne hierbei eine Sammlung von Stoffen aus anderen Demontageabschnitten vorzunehmen.
Arbeitsexemplar
Arbeitsexemplare sind Kopien von Originalen, die auf Anforderung über den festgelegten Verteilerschlüssel hinaus verteilt werden. Sie unterliegen nicht dem Änderungsdienst.
Arbeits- und Lagerflächen
Arbeits- und Lagerflächen als Oberbegriff für die verschiedenen einzelnen konkreten Einrichtungen, wie Freimessanlagen und Freimessbereiche, Zerlegeplätze und Dekontaminationsstationen, jeweils mit zugehörigen Lagerflächen u. a., sind hergerichtete und durch Sachverständige abgenommene Flächen innerhalb von Demontageabschnitten oder Gebäuden, in denen demontiert wird oder auf ausgewiesene Außenflächen.
Arbeitsgruppe (AG) - i. S. d. betriebsinternen Freigabeverfahrens
Eine Arbeitsgruppe prüft alle fachspezifischen Voraussetzungen und das Vorhandensein der erforderlichen Unterlagen für die betriebsinterne Freigabe von Maßnahmen im Rahmen der Projektabwicklung entsprechend dem zugeordneten Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Organisationseinheit.
Arbeitspaket (AP)
Arbeitspakete sind die kleinsten, im Projektmanagementsystem eingebundenen Planungs- und Durchführungseinheiten mit vollständigem Inhalt (Definition, Aufgaben, Termine, Kosten, Kapazitäten, Schnittstellen etc.), die im Netzplan einem Vorgang und bei den Kosten einer Kostenstelle entsprechen.
Arbeitsschutz
Arbeitsschutz stellt die Summe der rechtlichen, organisatorischen, medizinischen und technischen Maßnahmen dar, die zum Schutz der körperlichen und geistigen Unversehrtheit und der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer bei der Arbeit getroffen werden müssen.
Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit ist die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person bei einer betrieblichen Tätigkeit (z. B. während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg) durch ein zeitlich begrenztes, von außen kommendes Ereignis körperlich geschädigt wird.
Archivierungspflichtige Unterlagen
Archivierungspflichtige Unterlagen sind Unterlagen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
(z. B. BMI-Richtlinien, KTA-Regeln), spezieller behördlicher Forderungen (z. B. Auflagen) oder handelsrechtlicher Bestimmungen (z. B. HGB, AO) in aktualisierter Form systematisch zusammengestellt (dokumentiert) und archiviert werden müssen. Die Zeitdauer der Archivierung ist in den Dokumentationshandbüchern geregelt.Ärztliche Überwachung (i.S. StrlSchV)
Die Beschäftigung beruflich strahlenexponierter Personen im Kontrollbereich ist nur dann erlaubt, wenn im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung festgestellt und bescheinigt wurde, dass hiergegen keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Die ärztliche Untersuchung nach § 77 StrlSchV der beruflich strahlenexponierten Personen wird von Ärzten durchgeführt, die von der jeweiligen Landesbehörde zu Strahlenschutzuntersuchungen ermächtigt sind.
Atomrechtliche Aufsicht (§19 AtG)
Der Umgang und Verkehr mit radioaktiven Stoffen, die Errichtung, der Betrieb und der Besitz von Anlagen der in § 7 AtG bezeichneten Art und die Beförderung dieser Stoffe und Anlagen unterliegen der staatlichen Aufsicht.
Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV)
Die Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV) ist bei Genehmigungen, Teilgenehmigungen oder Vorbescheiden für Anlagen gem. § 7 AtG anzuwenden. Sie regelt u. a. Form und Inhalt des Antrages, Art und Umfang der Antragsunterlagen sowie Einzelheiten bei der Beteiligung Dritter, beim Erörterungstermin und im Gerichtsverfahren.
Audit
Ein Audit untersucht, ob Prozesse, Anforderungen und Richtlinien die geforderten Standards erfüllen.
Auflagen
Auflagen sind die von der Genehmigungs- bzw. Aufsichtsbehörde im Rahmen eines des Genehmigungs- bzw. Aufsichtsverfahrens erhobenen Forderungen.
Aufsichtsführende/r vor Ort (im Sinne der Instandhaltung, AvO)
Wird eine Arbeit von mehreren Personen gemeinsam durchgeführt, so muss eine zuverlässige, mit der Arbeit vertraute Person die Aufsicht vor Ort führen. Diese/r Aufsichtsführende vor Ort (AvO) ist den anderen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen gegenüber weisungsbefugt.
Auftragnehmer
Auftragnehmer ist im Vertragsverhältnis mit Fremdfirmen die Fremdfirma.
Ausführungsexemplare
Ausführungsexemplare sind Kopien von Originalen, die gemäß Verteiler verteilt werden und dem Änderungsdienst unterliegen.
Außenkontrollpunkt (AKP)
Zur Sicherung des kontrollierten Zu- und Abganges sowie der Fahrzeugdurchfahrten innerhalb einer Barriere sind Außenkontrollpunkte eingeordnet. Sie regeln je nach Standort die Abfertigung und Kontrolle des Personen-, Fahrzeug- und Materialverkehrs und die Bearbeitung von Zutrittsanträgen.
Es werden Personen-, Material- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt, bevor der Durchgang bzw. die Durchfahrt auf das bzw. aus dem Gelände freigegeben wird.
Die AKP sind je nach Festlegung auch Anlaufstellen für Hilfs-, Schutz- und Sicherungskräfte.
Außerbetriebnahme
siehe unter „Stillsetzung“
Außerkraftsetzung
Die Außerkraftsetzung ist die Zurückziehung von Unterlagen, die ungültig bzw. nicht fortgeschrieben werden.
Ausweiszonen
Ausweiszonen sind Teilbereiche des Betriebsgeländes.
Die Abgrenzung richtet sich nach dem Gefährdungspotential und nach der sicherheitstechnischen Relevanz der darin befindlichen Anlagenteile. Das Betriebsgelände ist in die Ausweiszonen 3 und 2 sowie in die Ausweiszone 1 (Kontrollbereiche) untergliedert.
Äquivalentdosis
Äquivalentdosis ist das Produkt aus der Energiedosis und dem Bewertungsfaktor. Die Einheit der Äquivalentdosis ist das Joule durch Kilogramm (J/kg).
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B
Basisdokumente
Basisdokumente sind die freigegebenen Unterlagen eines Projektes, wie z. B. Projektgenehmigung mit monatlicher und mittelfristiger Projektplanung.
Bauprüfung
Bauprüfung ist die beim Hersteller oder auf der Baustelle durchgeführte Prüfung von fertigen Bauteilen, Baugruppen, Komponenten oder Systemen auf deren Übereinstimmung mit den vorgeprüften Unterlagen.
Befähigte Person (gem. BetrSichV)
Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Die befähigte Person hat im Wesentlichen die frühere Bezeichnung Sachkundiger ersetzt. Befähigte Personen können neben Arbeitsmittel auch überwachungsbedürftige Anlagen prüfen, wenn das Gefährdungspotenzial der Anlage als niedrig eingestuft wird.
Befugte Person (im Sinne der Arbeitssicherheit)
Eine befugte Person ist ein/e Mitarbeiter/-in, der/die berechtigt ist (durch seine/ihre Zugehörigkeit zum Betrieb oder zu einer bestimmten Abteilung), Betriebsgelände oder Räumlichkeiten zu betreten.
„Ausdrücklich befugte Person“ (im Sinne der Arbeitssicherheit) ist eine Person, die der Unternehmer oder der/die zuständige Vorgesetzte besonders auf ihre Berechtigung hingewiesen hat.
Begleitende Kontrolle
Begleitende Kontrolle ist die von der zuständigen Behörde oder dem Sachverständigen durchgeführte Vorprüfung sowie die Prüfung auf Übereinstimmung einer Komponente oder eines Systems mit den vorgeprüften Unterlagen im Zuge der Fertigungsüberwachung und Bauprüfung.
Begutachtung
Begutachtung ist eine Beurteilung von Antragsunterlagen.
Die Begutachtung erfolgt durch die zuständige Behörde, ggf. unter Hinzuziehung von Sachverständigen.
Behandlung
Die Behandlung ist die Verarbeitung von radioaktiven Abfällen nach qualifizierten Verfahren zu Abfallprodukten, z. B. durch Verfestigen, Einbinden, Vergießen oder Trocknen. Die Behandlung radioaktiver Reststoffe, z. B. durch Sortierung, Zerlegung, Dekontaminiation, erfolgt zur Trennung der freimessbaren radioaktiven Reststoffe von den radioaktiven Abfällen bzw. zur Überführung in einen freimessbaren Zustand.
Behandlungsplan
Der Behandlungsplan (BHP) ist das übergeordnete Dokument einer Kampagne zur Behandlung von Reststoffen Dritter und wird als Stempeloriginal von einem von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde bestätigten Masterbehandlungsplan erstellt. Er beinhaltet die wesentlichen Arbeits- und Prüfschritte sowie die erforderlichen Zustimmungen von der Anmeldung des BHP mit Kampagne über die Freimessung auf der Grundlage einer Freimesskampagne (FMK) bis zur Abmeldung der Kampagne einschließlich der Abmeldung der FMK.
Sollen radioaktive Abfälle, die bei der Behandlung der radioaktiven Reststoffe anfallen, konditioniert werden, beinhaltet der BHP auch den Verweis auf den ALP der Konditionierungskampagne. Die Abmeldung der Kampagne beinhaltet dann auch die Abmeldung der Konditionierungskampagne.
Der BHP beinhaltet außerdem eine Rücknahmeverpflichtung des Dritten.
Behörde
Bundes- und Landeseinrichtungen mit festgelegten Kontrollberechtigungen und Entscheidungsbefugnissen.
Behördenvertreter
Behördenvertreter sind Angestellte von Behörden mit bundes- oder landesweiter Kontrollberechtigung entsprechend §§ 12, 19, 23 und 24 AtG.
Bereitstellungsflächen
Bereitstellungsflächen sind von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigte Flächen auf dem Kraftwerksgelände. Sie dienen zur Bereitstellung von Reststoffen der Kategorie 2 und 3 bzw. radioaktiven Abfällen des KGR, KKR und von Dritten für weitere Behandlungs- und/oder Konditionierungsschritte bzw. vor und nach der Freimessung.
Berufskrankheit
Berufskrankheit liegt vor, wenn eine versicherte Person durch berufliche Tätigkeit gesundheitlich geschädigt wird und die Erkrankung in der „Berufskrankheiten-Verordnung“ erfasst ist.
Beschaffung
Beschaffung ist die Tätigkeit von der Erstellung der Beschaffungsunterlagen bis einschließlich der Prüfung und Annahme der gelieferten Einheiten.
Beschaffungsunterlagen
Beschaffungsunterlagen sind Unterlagen, mit denen technische Angaben, Forderungen und Maßnahmen für zu beschaffende Teile spezifiziert werden.
Beseitigung einer Anlage oder von Anlagenteilen
Es ist ein synonymer Begriff für den Abbau einer Anlage bzw. von Anlagenteilen.
Besitz-/Eigentumsübergang
Radioaktive Reststoffe Dritter, welche erfolgreich einer Behandlung zugeführt und freigemessen worden sind, gehen nach erfolgreicher Freimessung vom Dritten in das Eigentum der EWN über, sowie sich für die Materialien von der EWN ein Entsorger finden lässt. Dieser Vorgang erfordert eine behördliche Bestätigung.
Besorgnis
Besorgnis besteht dann, wenn das Eintreten eines Umstandes auf Grund konkreter Tatsachen oder vorliegender Erfahrungssätze nicht ausgeschlossen werden kann.
Besucher
Besucher sind Personen, die sich zum Zwecke der Besichtigung, Besprechung u. ä. im Unternehmen aufhalten.
Besucher (im Sinne der Strahlenschutzordnung)
Personen, die nicht im Besitz einer Zutrittsberechtigung zum Kraftwerksgelände sind, aber die Notwendigkeit zum Passieren nachweisen; die weiterhin nicht zu den beruflich strahlenexponierten Personen zählen und die im Kontrollbereich nicht tätig werden.
Betastrahlung
Emission von Elektronen oder Positronen bei Kernumwandlungen. Betastrahlung wird bereits durch geringe Schichtdicken (z. B. 2 cm Kunststoff oder 1 cm Aluminium) absorbiert.
Betreuer
Betreuer sind Personen, die Fremdpersonal - oder Personal des/der Antragstellers/-in, das nicht zu den Betriebsangehörigen zählt - während der Tätigkeit in der Anlage beaufsichtigen und alle für die jeweilige Tätigkeit notwendigen sicherheitsbezogenen Kenntnisse besitzen. Sie sind den Betreuten gegenüber in diesem Rahmen weisungsbefugt.
Betrieb bestimmungsgemäß
- Betriebsvorgänge, für die die Anlage oder die Teilanlage bei funktionsfähigem Zustand der Systeme (ungestörter Zustand) bestimmt und geeignet ist (Normalbetrieb)
- Betriebsvorgänge, die bei Ausfall oder Fehlfunktion von Systemen, Komponenten oder Bauelementen (gestörter Zustand) ablaufen, soweit hierbei einer Fortführung des Betriebs sicherheitstechnische Gründe nicht entgegenstehen (anomaler Betrieb)
- Instandhaltungsvorgänge (Inspektion, Wartung, Instandsetzung)
Betrieb nicht bestimmungsgemäß
Störfälle und sonstige in Betracht zu ziehende schadensverursachende Ereignisabläufe, bei deren Eintreten der Betrieb der Anlage oder der Teilanlage bzw. die Tätigkeit aus sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgeführt werden kann.
Betriebsanweisung (BAW)
Mit BAW können sowohl fachbereichsübergreifende dauerhafte Verfahrensweisen geregelt werden, die sich von ihrem Inhalt her nicht in eine Bedienungsvorschrift (BV) einordnen lassen, als auch fachbereichsübergreifende Verfahrensweisen mit begrenzter Geltungsdauer, die ereignis- bzw. zustandsbezogene Ursachen haben.
Betriebsbewährung
Betriebsbewährung ist die Eigenschaft einer Einheit, die darin besteht, dass innerhalb eines ausreichenden Betrachtungszeitraumes unter Funktionsanforderungen und Umgebungsbedingungen, die mit dem vorgesehenen Einsatzfall vergleichbar sind, keine unzulässigen Ausfälle auftreten.
Betriebsdokumentation
Betriebsdokumentation ist die während des Betriebes erfolgte systematische Zusammenstellung von
a) sicherheitstechnisch wichtigen Betriebsaufzeichnungen,
b) Nachweisen über die Erhaltung der Qualität der Anlage und ihrer Teile,
c) Unterlagen über den Strahlenschutz des Personals und der Umgebung,
d) weiteren Nachweisen über die Erfüllung von Vorschriften und Auflagen.
Betriebseinstellung, dauerhafte (KKW)
Die dauerhafte Betriebseinstellung ist gegeben, wenn es nach einer Abschaltung der Reaktoranlage zu keiner Wiederinbetriebnahme bzw. Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten kommt und sämtliche Brennelemente und radioaktiven Abfallstoffe aus der Anlage entfernt sind.
Betriebshandbuch
Alle zum Betrieb und zur Instandhaltung einer verfahrenstechnischen Anlage notwendigen Anweisungen werden in einem Gemeinsamen Betriebshandbuch (GBH) erfasst.
Betriebspersonal
Betriebspersonal sind Beschäftigte der EWN GmbH, denen aufgrund abgeschlossener Arbeitsverträge ein ständiger Zutritt gestattet wird.
Betriebssystem
Das Betriebssystem umfasst alle Einrichtungen, Kreisläufe und Hilfsanlagen, die nur für den bestimmungsgemäßen Betrieb notwendig sind.
Betriebszuständigkeit
Die Betriebszuständigkeit umfasst die Zuständigkeit für Einsatz, Handhabung bzw. Bedienung, Steuerung und Überwachung von Betriebsanlagen einschließlich zugehöriger Pflegearbeiten sowie für die Führung des dazu benötigten Personals, für den Einsatz des dazu benötigten Materials, für die Veranlassung erforderlicher Instandhaltungsmaßnahmen und für die Ordnung und Sauberkeit im zugehörigen Betriebsbereich.
Brand (Schadensfeuer)
Als Brand gilt ein mit einer Lichterscheinung (Feuer, Flamme u. ä) verbundener Verbrennungsvorgang, der ungewollt entstanden ist oder seinen bestimmungsgemäßen Ort verlassen hat, um sich aus eigener Kraft unkontrolliert auszubreiten.
Brandgefährliche Arbeiten
Alle Arbeiten mit Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschneidegeräten sowie mit offenem Feuer.
Brandlast
Die Brandlast ist die Wärmeenergie brennbarer Stoffe. Sie entspricht dem Produkt aus Masse und Heizwert (Nettoverbrennungswärme).
Brandschaden
Der Brandschaden ist der Schaden, der unmittelbar durch einen Brand und durch Löschungsmaßnahmen an beweglichen und unbeweglichen Sachen entsteht
Brandschutz - vorbeugender
Unter vorbeugendem Brandschutz im Sinne der betrieblichen Regelungen zum Brandschutz werden allgemeine Vorsorgemaßnahmen sowie Vorschriften und Hinweise zur Brandverhütung am Arbeitsplatz bei feuergefährlichen Arbeiten sowie bei der Handhabung und Lagerung brennbarer oder explosibler Stoffe verstanden.
Brennelement, abgebranntes
Abgebrannte Brennelemente sind Brennelemente nach ihrem Einsatz im Reaktor.
Budget, Budgetplan
Das Budget stellt die Größe der genehmigten Gesamtkosten (direkte Kosten, Eigenleistungen) aufgeschlüsselt auf die Projekt-Kostenstellen (Vorhaben-Ebene) für einen Planungsabschnitt (in der Regel das laufende Planjahr) dar.
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C
Caisson
Allseitig umschlossener, abgedichteter Raum, der separat belüftet wird. Radioaktive Aerosole, die bei Arbeiten im Caisson freigesetzt werden könnten, werden so von der Umgebung ferngehalten und in Abluftfiltern sicher zurückgehalten bzw. kontrolliert mit der Fortluft abgegeben.
Charge
Eine Charge im Rahmen der Freimessung ist die Einteilung der radioaktiven Reststoffe, die einer Freimesskampagne zugeordnet werden. In der Regel wird jeder Stoffart eine Charge zugeordnet.
Eine Charge im Rahmen der Konditionierung radioaktiver Abfälle ist die Einteilung der radioaktiven Abfälle, die einer Konditionierungskampagne zugeordnet werden.
Core (engl.)
Core (engl.) bedeutet Kern oder Innenteil. Damit ist die aktive Zone der kerntechnischen Anlage gemeint.
Corebauteile
Bauteile, die in dieser aktiven Zone installiert waren oder sich dort befanden.
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D
Dekontamination
Beseitigung oder Verminderung einer radioaktiven Kontamination mittels physikalischer oder chemischer Verfahren
Demontage
Demontage beinhaltet die ersatzlose Entfernung von Anlagen/Teilanlagen, Systemen/Teilsystemen und Komponenten sowie Baustrukturen mit dem Ziel der Reduzierung des Umfanges der Gesamtanlage.
Demontageabschnitte/Dekontaminationsabschnitte
Demontageabschnitte stellen raum- bzw. raumgruppenbezogene Teile des Demontageumfanges dar. Ihre Festlegung erfolgt im Demontageprojekt.
Demontagegrenze
Durch Demontagegrenzen können einzelne Demontageabschnitte voneinander bzw. zu verbleibenden Anlagenteile abgegrenzt werden. Demontagegrenzen und Schnittstellen des abzubauenden Systemumfanges können identisch sein. Sie werden im Demontageprojekt festgelegt.
Demontageprojekt
Das Demontageprojekt ist die Zusammenstellung von technischen Unterlagen in Form von Vorprüfunterlagen – VPU 2 – für das Aufsichtsverfahren zur ersatzlosen Entfernung von Systemen, Teilsystemen und Komponenten aus dem Gesamtumfang der kerntechnischen Anlage.
Demontageumfang/Dekontaminationsumfang
Der Demontageumfang umfasst alle zu einem Demontageprojekt-VPU 2-gehörenden Anlagen, Systeme und Teilsysteme.
Der Dekontaminationsumfang umfasst alle zur Sonderform eines Demontageprojekts-VPU 2-gehörenden Gebäude, baulichen Strukturen und technischen Gebäudeausrüstungen.
Demontageverantwortliche/r
Der/die Demontageverantwortliche ist für die fachgerechte Durchführung der Schnittstellenrealisierung, Demontage der stillgesetzten Systeme/Teilsysteme bzw. der Dekontamination der Gebäude/baulichen Anlagen auf der Grundlage des Demontage-/Dekontaminationsprojektes verantwortlich.
Dienstgang
Ein Dienstgang liegt vor, wenn ein/e Mitarbeiter/in aus dienstlichen Gründen in einer Entfernung von weniger als 20 km von seiner/ihrer Wohnung bzw. seiner/ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wird.
Dienstreise
Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein/e Mitarbeiter/in aus dienstlichen Gründen vorübergehend in einer Entfernung von mindestens 20 km von seiner/ihrer Wohnung bzw. von seiner/ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wird.
Dienstwegeunfall
Dienstwegeunfall fällt unter den Begriff des Arbeitsunfalls und wird nach den für den Arbeitsunfall geltenden Kriterien beurteilt und auch als solcher statistisch erfasst.
Direkte Endlagerung
Mit direkter Endlagerung wird die Endlagerung abgebrannter Brennelemente als radioaktiver Abfall in konditionierter Form ohne vorherige Wiederaufbereitung bezeichnet.
Direktstrahlung
Direktstrahlung ist der Anteil der aus einer Strahlenquelle emittierten Strahlung, der direkt zum betrachteten Punkt gelangt. Die Direktstrahlung kann durch vorliegende Abschirmwände geschwächt und teilweise gestreut werden.
Dokumentationshandbuch
Die Dokumentationshandbücher beschreiben Grundsätze, Regeln und Abläufe zur sicheren Kennzeichnung, Verwaltung, Lagerung und Handhabung der technischen Dokumentation.
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E
Einlagerungskampagne
Die Einlagerungskampagne (ELK) enthält die erforderlichen Arbeits- und Prüfschritte zur Einlagerung von radioaktiven Reststoffen und Abfällen im Zwischenlager Nord (ZLN) sowie Angaben zu den einzulagernden radioaktiven Reststoffen/Abfällen und den zur Lagerung verwendeten Behältern.
Einrichtungen der Qualitätsklassen QN und QK
Die Einstufung der Einrichtungen in die Qualitätsklassen QN und QK erfolgt auf Basis ihrer sicherheitstechnischen und/oder strahlenschutztechnischen Bedeutung.
Einsatzkräfte (für Havarien und Katastrophen)
Einsatzkräfte sind alle Personen, die unter Leitung der Haupt-Einsatzleitung zur Katastrophenbekämpfung eingesetzt werden.
Einsatzwechseltätigkeit
Eine Einsatzwechseltätigkeit liegt bei Arbeitnehmern vor, die typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt werden (z. B. Bau- oder Montagearbeiter, Leiharbeitnehmer).
Einschmelzen (Verwertung, kerntechnischer Bereich)
Unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung spezieller Grenzwerte) ist das Einschmelzen ab- und ausgebauter schwachradioaktiver Anlagenteile zum Zwecke der kontrollierten Verwertung im kerntechnischen Bereich eine zulässige Form der Entsorgung.
Einweiser
Einweiser ist, wer einem/r Maschinen-/Anlagenführer/in oder anderen Personen Zeichen gibt, damit Personen durch Fahr- oder Arbeitsbewegungen nicht gefährdet werden.
Einwendungen im Genehmigungsverfahren
Einwendungen im Genehmigungsverfahren können während der Auslegungsfrist der Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Emission
Abgabe, z. B. von radioaktiven Stoffen, konventionellen Schadstoffen oder Geräuschen in die Umwelt.
Endlagerung radioaktiver Abfälle
Endlagerung radioaktiver Abfälle ist die wartungsfreie, zeitlich unbefristete und sichere Lagerung von radioaktivem Abfall ohne beabsichtigte Rückholbarkeit.
Entsorgung Kernbrennstoffe
Entsorgung der Kernbrennstoffe umfasst alle Verfahrensschritte, die zur weiteren Behandlung des aus dem Reaktor entladenen abgebrannten Brennstoffes bis zur Endlagerung erforderlich sind:
Entsorgung radioaktiver Abfälle
Die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist die sichere Lagerung, Behandlung und Endbeseitigung der beim Betrieb von kerntechnischen Anlagen anfallenden radioaktiven Abfälle. Die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist in der BRD durch Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung und der BMU-Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Abfälle (BMU (1989)) geregelt.
Entsorgungspfad/-klasse
Radioaktive Reststoffe bzw. Abfälle des KGR, des KKR oder von Dritten werden je nach Stoffart, Nuklidvektor und anfallender Masse in eine Kategorie zur Entsorgung eingestuft, welche den weiteren Verwertungs- bzw. Entsorgungsweg beschreibt. Zu den Entsorgungspfaden zählen die uneingeschränkte bzw. beschränkte Freigabe, die Wiederverwendung, die Abklinglagerung oder die Einstufung als radioaktiver Abfall.
Ereignis
Im Kraftwerksbetrieb sind Ereignisse
- Schäden oder Mängel, durch deren Einfluss die
- Funktion von Anlagenteilen beeinträchtigt oder
- die Verfügbarkeit der Anlage gemindert wird;
- anormale oder unzulässige Betriebszustände;
- Funktionsstörungen, auch solche, deren Ursache Bedienungsfehler sind.
Erfahrungsrückfluss
Erfahrungsrückfluss ist die Rückmeldung der Ergebnisse von Soll-Ist-Vergleichen an diejenigen Stellen, die die Sollvorgaben geplant oder erstellt bzw. bei der Erstellung mitgewirkt haben und an solche Stellen, die für ihre eigene Tätigkeit diese Erfahrungen umsetzen können.
Der Erfahrungsrückfluss ist wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems (QMS) und dient der Vermeidung von Störungen, Schäden und sonstigen Abweichungen vom Sollzustand.
Erfassung radioaktiver Reststoffe und Abfälle
Die Erfassung radioaktiver Reststoffe und Abfälle ist die Aufnahme der zur eindeutigen Beschreibung der radioaktiven Reststoffe und Abfälle erforderlichen Angaben für die Dokumentation und deren Aufnahme in das elektronische Buchführungssystem.
Erläuterungsbericht
In der EWN GmbH existieren zurzeit mehrere Erläuterungsberichte zum Sicherheitsbericht. Sie sind als Hilfe für den Gutachter gedacht. Diese wurden Anfang der 90iger Jahre als Unterlagen zum Genehmigungsantrag erstellt.
Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren
Die Genehmigungsbehörde hat in einem Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem/der Antragsteller/in und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, mündlich zu erörtern.
Ersthelfer, betrieblicher
Ersthelfer ist, wer eine Ausbildung in Erste Hilfe nach den Festlegungen der DGUV Vorschrift 1, § 26 „Grundsätze der Prävention“ erhalten hat.
Ertüchtigungsmaßnahmen
siehe unter „Nachrüstung“
Erzeugnisform (Halbzeug)
Erzeugnisformen sind Produkte, aus denen Bauteile und Komponenten gefertigt werden,
z. B. Bleche, Rohre, Gussstücke, Beton, Kabel.
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F
Fachanweisung (FAW)
Fachanweisungen regeln fachbereichsinterne Abläufe mit bindender Wirkung. Sie untersetzen Festlegungen übergeordneter betrieblicher Unterlagen sowie gesetzliche und technische Regelwerke für den einzelnen Fachbereich, ohne deren Inhalt zu verändern.
Fachkundige Person, beauftragte
Eine vom Strahlenschutzbeauftragten mit der Wahrnehmung bestimmter Strahlenschutzaufgaben beauftragte Person, welche die für die jeweilige Aufgabe notwendige Fachkunde besitzt.
Fachverantwortliche (i. S. der Projektabwicklung)
Der/Die Fachverantwortliche ist ein/e benannte/r Fachingenieur/in aus der zuständigen Fachabteilung der EWN GmbH. Er/Sie ist für die fachliche Durchführung der Maßnahmen der zugeordneten Arbeitspakete/Vorhaben verantwortlich.
Fachzuständigkeit
Die Fachzuständigkeit umfasst die einer Hauptabteilung zugeordnete Zuständigkeit für die Bearbeitung von Fachfragen, unabhängig von System oder Komponente, an dem diese auftreten.
Federführende
Der/Die Federführende ist ein/e vom Leiter der Anlage bzw. eine/n für die betreffende Aufgabe zuständigen Leiter/in als verantwortliche/r Bearbeiter/in für eine bestimmte Aufgabe eingesetzte/r Mitarbeiter/in.
Finanzplanung (Projektwirtschaft)
Ermittlung und Zuordnung des voraussichtlichen Bedarfs an finanziellen Mitteln zu Vorgängen, Arbeitspaketen und Projekten unter Beachtung vorgegebener Ziele und Randbedingungen.
Anmerkung: Die Finanzplanung schließt eine Angabe über die Herkunft der Finanzmittel ein.
Freigabe
Die Freigabe ist ein Verwaltungsakt, der die Entlassung radioaktiver Stoffe sowie beweglicher Gegenstände, von Gebäuden, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteilen, die aktiviert oder mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sind und die aus Tätigkeiten nach ?? § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, c oder d der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) stammen, aus dem Regelungsbereich des AtG und darauf beruhender Rechtsverordnungen sowie verwaltungsbehördlicher Entscheidungen zur Verwendung, Verwertung, Beseitigung, Innehabung oder zu deren Weitergabe an Dritte als nicht radioaktive Stoffe bewirkt.
Freigabeverfahren
Freigabeverfahren beinhalten den Antrag bei der Genehmigungsbehörde zur freien oder kontrollierten Verwendung von Materialien bei bestimmten Vorhaben sowie die dazu erteilten Genehmigungen, Auflagen oder Beschränkungen und die von der Behörde festgelegten Grenzwerte. Der Antrag muss Daten der freizugebenden Materialien, Angaben zu den Messverfahren, einschließlich zu den Nachweisgrenzen sowie zur Weiterverwendung enthalten.
Freigrenzen
Freigrenzen in der Strahlenschutzverordnung sind festgeschriebene Werte für den genehmigungsbedürftigen und genehmigungsfreien Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie für Inhalation und Ingestition einzelner Radionuklide oder von Nuklidgemischen.
Freimessung
Die Freimessung ist ein Verfahren, das zu Messwerten führt, die durch Vergleich mit den vorgegebenen Freigabewerten eine Entscheidung über die Freigabe des Messgutes ermöglicht.
Freimesskampagne
Reststoffe, Bodenflächen und Gebäude, die der Freimessung zugeführt werden sollen, sind bei der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und dem von ihr hinzugezogenen Sachverständigen anzumelden. Diese Anmeldung erfolgt in der Regel für Kampagnen mit mehreren Chargen und enthält u. a. Stoffart, Masse, Messzeitraum und verwendeten Nuklidvektor (NV).
Freischalten (elektrisch)
Als Freischalten in Starkstromanlagen gilt das allseitige Abschalten oder Abtrennen einer Anlage, eines Teils einer Anlage oder eines Betriebsmittels von allen nicht geerdeten Leitern.
Freischalten (verfahrenstechnisch)
Als Freischalten von verfahrenstechnischen Systemen oder Anlagenteilen gilt das allseitige Abschieben oder Abtrennen von allen nicht drucklosen Leitungen oder Behältern sowie das Herbeiführen des drucklosen Zustandes und erforderlichenfalls das Abkühlen und Entleeren.
Freisetzung radioaktiver Stoffe
Freisetzung radioaktiver Stoffe ist das Entweichen radioaktiver Stoffe aus den vorgesehenen Umschließungen (in die Anlage oder in die Umgebung).
Fremdkosten
Fremdkosten sind direkt einem Projekt oder Projektstrukturteil zugeordnete monetäre Aufwendungen für von der EWN GmbH gebundene Fremdleistungen.
Fremdleistung
Leistungen durch Dritte, die vom kaufmännischen Fachbereich vertraglich gebunden werden.
Fremdpersonal
Fremdpersonal ist der Personenkreis, der aufgrund eines für einen befristeten Zeitraum abgeschlossenen Vertragsverhältnisses für die EWN GmbH tätig ist.
-
G
Gebinde
Ein Gebinde ist als eine Einheit aus Behälter/Verpackung und Inhalt zu verstehen. Gebinde können auch gebündelte, möglichst geometrisch gleichartige Anlagenteile oder einzelne Großteile ohne Verpackung sein.
Gefahrstoffe
Gefährliche Stoffe und Zubereitungen mit Eigenschaften wie: explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserregend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd, umweltgefährlich.
Genehmigung (behördliche)
Genehmigungsbescheid der zuständigen Genehmigungsbehörde zu einem beantragten Sachverhalt. Im Rahmen des Aufsichtsverfahrens werden Zustimmungen und Freigaben als Bescheide der zuständigen Aufsichtsbehörde erteilt.
Genehmigungsdokumentation
Genehmigungsdokumentation ist die Zusammenstellung aller Genehmigungsbescheide, Auflagen, Zustimmungen, Anordnungen und Verfügungen der zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden sowie der in den Genehmigungsbescheiden zitierten Dokumente.
Genehmigungsstrategie
Genehmigungsstrategie ist ein langfristiges, übergeordnetes Konzept der Vorgehensweise zur Erlangung der erforderlichen Genehmigungen zur Projektabwicklung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Wirtschaftsgüter, die abnutzbar, beweglich und selbständig nutzbar sind und ihre Anschaffungskosten -vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag- 250,00 Euro überschreiten, aber 1.000,00 Euro nicht übersteigen, werden unter dem Begriff „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) zusammengefasst.
Gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter)
Gewerblicher Arbeitnehmer (Arbeiter) ist, wer überwiegend manuelle mechanische Tätigkeit ausübt. Als Arbeiter gelten auch Beschäftigte, die sich in Ausbildung zu einem Arbeiterberuf befinden.
Gewerkestruktur
Auflistung und Codierung aller zum Einsatz kommenden Gewerke bei der Projektabwicklung. Sie wird hauptsächlich bei der Detaillierung der Arbeitspakete/Vorhaben in der Kapazitätsplanung angewandt.
Grenzwert
Grenzwerte sind die Werte der Zustandsgrößen von Anlageteilen, Systemen oder darin enthaltenen Medien, bei deren Einhaltung ein Versagen sicherheitstechnisch wichtiger Einrichtungen mit angemessenem Sicherheitsabstand ausgeschlossen ist.
Gutachter
Gutachter ist ein von der zuständigen Behörde bestellter Sachverständiger.
-
H
Hebegeräte, mobile
Mobile Hebegeräte sind Hebezeuge, die zum Zwecke des Transportes genutzt werden, insbesondere Wagen mit Hubeinrichtungen, Stapler, Auto- und Mobilkrane, verfahrbare kranähnliche Ladegeräte sowie Bagger, Schienen- und Eisenbahnkrane
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I
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Immaterielle Wirtschaftsgüter sind Vermögensteile, die unkörperlich bzw. nicht materiell-gegenständlich sind, sondern Rechte oder andere wirtschaftliche Werte darstellen, nicht zu den Finanzanlagen und nicht zu den Sachanlagen zählen.
Inbetriebsetzung
Inbetriebsetzung ist die Gesamtheit der Maßnahmen, die zur erstmaligen Funktionsübernahme von Komponenten und Systemen an deren endgültigen Aufstellungsorten notwendig sind.
Inkorporation
Inkorporation ist die Aufnahme radioaktiver Stoffe in den menschlichen Organismus.
Inspektion
Inspektionen sind Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes
Instandhaltung
Instandhaltung ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes.
Instandsetzung
Instandsetzung ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes.
Inventur
Die Inventur stellt eine körperliche Bestandsaufnahme der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens durch Messen, Zählen, Wiegen, ggf. Schätzen und Errechnen dar. Der Bestand an Forderungen und Verbindlichkeiten wird durch Austausch von Saldenbestätigungen festgestellt.
Inventurbeauftragte
Inventurbeauftragte sind für die Durchführung der Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) zuständig. Um dem 4-Augen-Prinzip zu entsprechen, sind mindestens zwei Personen in der Funktion als Ansager und Aufnehmer zu beauftragen.
Inventurverantwortliche
Die Inventurverantwortlichen sind strukturell der HA Kaufmännische Verwaltung/Beteiligungscontrolling zugeordnet und für die Durchführung und Auswertung der Inventur verantwortlich.
-
K
Kampagne
Eine Kampagne beschreibt eine Phase, in der eine bestimmte Aktivität intensiv betrieben wird. Im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Reststoffe und Abfälle wird zwischen Freimess- und Konditionierungskampagnen unterschieden.
kerntechnische Anlage:
- ortsfeste Anlagen zur Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe nach § 7 Absatz 1 AtG
- Aufbewahrungen von bestrahlten Kernbrennstoffen nach § 6 Absatz 1 oder Absatz 3 AtG
- Zwischenlagerungen für radioaktive Abfälle, wenn die Zwischenlagerungen direkt mit der jeweiligen kerntechnischen Anlage im Sinne des Buchstaben a oder b in Zusammenhang stehen und sich auf dem Gelände der Anlagen befinden
Kernbrennstoff
Nach § 2 AtG sind Kernbrennstoffe besondere spaltbare Stoffe in Form von
a) Plutonium 239 und Plutonium 241,
b) Uran 233,
c) mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran,
d) jeder Stoff, der einen oder mehrere der vorerwähnten Stoffe enthält,
e) Uran und uranhaltige Stoffe der natürlichen Isotopenmischung, die so rein sind, dass durch sie in einer geeigneten Anlage (Reaktor)
eine sich selbst tragende Kettenreaktion aufrechterhalten werden kann.
Klassifizierung von Änderungen
Änderungen werden nach ihrer Bedeutung in vier verschiedene Kategorien eingeteilt und erhalten damit folgende Klassifizierung:
Kategorie A (genehmigungspflichtig):
Änderungen, die die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändern und der Genehmigung nach §§ 6 und 7 AtG bedürfen.
Kategorie B (zustimmungspflichtig):
Änderungen, die nur unerhebliche Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau der Gesamtanlage haben, denen aber zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes der Anlage vor ihrer Durchführung durch die Aufsichtsbehörde zugestimmt werden muss.
Kategorie C (anzeigepflichtig):
Änderungen, die nur unerhebliche Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau der Gesamtanlage haben, die aber zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes der Gesamtanlage der begleitenden Kontrolle durch den von der Aufsichtsbehörde nach § 20 AtG zugezogenen Sachverständigen unterliegen sollen.
Kategorie D (dokumentationspflichtig):
Änderungen, die keine Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau der Gesamtanlage haben und die keine nukleare sicherheitstechnische oder sicherungstechnische Bedeutung haben.
Kompaktierung
Kompaktierung ist das Zusammenpressen von festem radioaktiven Abfall zu Presslingen.
Komponente
Komponente ist ein nach baulichen oder funktionellen Gesichtspunkten abgegrenzter Teil eines Systems.
Konditionierung
Konditionierung ist die Verarbeitung radioaktiver Abfälle nach definierten (qualifizierten) Verfahren mit dem Ziel der Herstellung zwischen- und/oder endlagerfähiger Abfallgebinde.
Konditionierungskampagne
Die Konditionierung radioaktiver Abfälle (als Endlagergebinde) ist bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und bei der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und den von ihnen hinzugezogenen Sachverständigen anzumelden. Diese Anmeldung erfolgt in Kampagnen und enthält u. a. Stoffart, Konditionierungsverfahren sowie die radiologische und stoffliche Beschreibung der zu konditionierenden radioaktiven Abfälle.
Kontamination
Kontamination ist eine durch radioaktive Stoffe verursachte Verunreinigung. Es können feste, flüssige und gasförmige Stoffe kontaminiert sein.
Kontaminationsfreie Stoffe
Kontaminationsfreie Stoffe sind Stoffe, die nicht in Kontrollbereichen anfallen und während des Betriebes und der Abbaumaßnahmen nicht radioaktiv kontaminiert wurden bzw. werden.
Kontrollbereich (Strahlenschutzbereich entsprechend § 52 StrlSchV)
Kontrollbereiche sind Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 15 Millisievert für die Augenlinse oder 150 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 150 Millisievert erhalten können.
Kontrollmessung
Als Kontrollmessung werden sowohl Messungen bezeichnet, in deren Folge durch den Strahlenschutzbeauftragten für kontaminationsfreie Stoffe die Bestätigung der Kontaminationsfreiheit zur uneingeschränkten Nutzung erfolgt (beweissichernde Messungen), als auch Messungen, die parallel zu Stilllegungs- und Abbaumaßnahmen der Bestätigung der radiologischen Einordnung oder der Ergebnisse der Voruntersuchungen dienen.
Korrekturfaktor
Der Korrekturfaktor ist das Verhältnis der Summen der Co-60-Äquivalente des mit den gemessenen Gammaanteilen modifizierten Nuklidvektors zu dem unmodifizierten Nuklidvektor. Die Alpha- und Betastrahlenanteile des Nuklidvektors bleiben hierbei unmodifiziert. Ausnahmen stellen Vollanalysen dar. Der reziproke Wert des Korrekturfaktors gibt an, um welchen Faktor die Ergebnisse der Aktivitätsmessung erhöht werden müssen, damit es zu keiner fälschlichen Unterschätzung des Ausschöpfungsgrades kommt.
Kostenarten
Betriebswirtschaftliche Unterteilung der Kosten in Konten (Kostenarten).
Kosten, Ist-
sind tatsächlich entstandene finanzielle Aufwendungen pro Projektstrukturelement für einen definierten Abrechnungszeitraum.
Kosten, Projektkosten
sind erforderliche monetäre Aufwendungen für Maßnahmen der Projektabwicklung.
Kosten, Soll-
Erster bestätigter Kalkulationswert einer Planungseinheit, z. B. AP oder VH. Dieser Wert baut auf dem Schätzwert auf. Die mit der ersten bestätigten Kalkulation ermittelten Soll-Kosten bleiben für die gesamte weitere Laufzeit unverändert.
Kosten, sonstige
sind im Rahmen der Projektkosten hauptsächlich Genehmigungskosten.
Reisekosten und Büromaterial, Fachliteratur u. ä. werden nicht den Projekten zugeordnet (Ausnahme mehrjährige Investitionen), sondern auf die Stammkostenstellen gebucht (Bestandteil Stundenverrechnungssatz).
Kostenplanung (Projektwirtschaft)
Die Kostenplanung ist die Ermittlung und Zuordnung der voraussichtlichen Kosten zu Vorgängen, Arbeitspaketen und Projekten unter Beachtung vorgegebener Ziele und Randbedingungen.
Kritikalität
Zustand, in dem temporär eine sich selbst erhaltende Kettenreaktion mit Energiefreisetzung abläuft.
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L
Ladeeinheit
Ladeeinheit ist die Zusammenfassung mehrerer Teile, Baugruppen oder Erzeugnisse in Behältern oder Paletten.
Lagerung
Aufbewahren von sonstigen radioaktiven Stoffen am Standort Lubmin/Rubenow. Die Lagerung im ZLN unterteilt sich zweckbestimmt in zeitlich begrenzte Pufferlagerung und, für radioaktive Reststoffe und Abfälle der EWN, in zeitlich unbegrenzte Zwischenlagerung.
Leiter der Anlage (LdA)
Leiter der Anlage ist ein Betriebsangehöriger, der die Verantwortung für den sicheren Betrieb der gesamten Anlage, insbesondere für die Einhaltung der Bestimmungen des Atomrechts und der atomrechtlichen Genehmigung und für die Zusammenarbeit aller Fachbereiche trägt und gegenüber den Hauptabteilungs- und Abteilungsleitern weisungsbefugt ist.
Leitnuklid
Leitnuklid ist im Sinne der Richtlinie (RL-Radioaktive Abfälle) ein Radionuklid aus der Gruppe der radiologisch wichtigsten Radionuklide, die in den entsprechenden Endlagerungsbedingungen aufgeführt sind, sowie die Nuklide Ru 106, Cs 134, Pu 240, Pu 241 und Pu 242.
Letter of Intent - (LOI)
Der Letter of Intent, auch Absichtserklärung genannt, stellt ein häufig verwendetes Mittel dar, im Vorfeld von Vertragsabschlüssen die grundsätzliche Bereitschaft zu signalisieren, mit dem Verhandlungspartner vertragliche Bindungen einzugehen.
Limit
ist ein genehmigter einzuhaltender Wert (z. B. bei Werkaufträgen die Anzahl der Eigenleistungsstunden bzw. Wertumfang (Kosten) für Fremdleistungen, Material und Sachanlagen).
-
M
Meilensteine
Meilensteine sind Eckpunkte, die bei Verschiebung direkt die Gesamtrahmenterminplanung beeinflussen.
Meldungen (im Sinne der Meldeordnung, BHB)
Meldungen im Sinne der Meldeordnung sind fernmündliche Informationen, die den Empfänger in die Lage versetzen, unverzüglich Entscheidungen zu treffen, um möglichen oder eingetretenen Auswirkungen aus Ereignissen oder Vorkommnissen entgegen zu wirken.
(Einzelheiten siehe „Meldeordnung“, BHB)
Messmittel
Messgerät, Software, Normal, Referenzmaterial, apparative Hilfsmittel oder eine Kombination daraus, die zur Durchführung eines Messprozesses benötigt werden.
-
N
Nachrüstung (im Sinne der Stilllegung)
Die Nachrüstung umfasst im Zusammenhang mit der Stilllegung die Neuinstallation von Ausrüstungen, Anlagen oder Einrichtungen, die zusätzlich zur Durchführung einzelner technischer Maßnahmen benötigt werden (z. B. Fernbedienung, Manipulatoren, Abschirmungen, Arbeitszelte, Zu- und Abluftregelung, Messeinrichtungen, Personenschutz, Abfallbehandlungsanlagen).
Nachweis
Nachweis bedeutet, dass nachprüfbare Angaben oder Tatsachendarstellungen vorzulegen sind, die die Richtigkeit bestimmter Behauptungen beweisen. Ein Nachweis kann u. a. mit Hilfe von Berechnungen, Zeichnungen, Prüfberichten, Zeugnissen oder im Zusammenwirken dieser Nachweisformen erbracht werden.
Netzplan
Netzplan ist die grafische und tabellarische Darstellung von Abläufen und deren Abhängigkeiten.
Nukleares Ereignis
Ein nukleares Ereignis ist jedes einen Schaden verursachende Geschehnis oder jede Reihe solcher aufeinanderfolgender Geschehnisse desselben Ursprungs, sofern das Geschehnis oder die Reihe von Geschehnissen oder der Schaden von den radioaktiven Eigenschaften oder einer Verbindung der radioaktiven Eigenschaften mit giftigen, explosiven oder sonstigen gefährlichen Eigenschaften von Kernbrennstoffen oder radioaktiven Erzeugnissen oder Abfällen oder von den einer anderen Strahlenquelle innerhalb der Kernanlage ausgehenden ionisierenden Strahlung herrührt oder sich daraus ergibt.
Nuklid
Ein Nuklid ist eine durch seine Protonenzahl, Neutronenzahl und seinen Energiezustand charakterisierte Atomart. Es sind etwa 2.500 verschiedene Nuklide bekannt, davon sind über 2.200 Nuklide radioaktiv.
Nuklidvektor
Angabe der relativen Anteile einzelner Radionuklide an der Gesamtaktivität eines Stoffes.
-
O
Objektsicherungsbeauftragte (OBe)
Die Geschäftsleitung der EWN GmbH überträgt die ihr obliegenden, mit der Sicherung der kerntechnischen Anlagen zusammenhängenden Aufgaben einem/r bestellten Objektsicherungsbeauftragten (OBe). Zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben erhält der/die OBe alle notwendigen Befugnisse und Mitwirkungsrechte sowie die erforderlichen personellen und materiellen Hilfsmittel zur Verfügung. Der/die OBe ist für die zentrale Bearbeitung aller Sicherungsmaßnahmen (Planung, Durchführung, Aufrechterhaltung) unter Beteiligung der übrigen Fachbereiche verantwortlich.
Objektsicherungsdienst (OSD)
Der Objektsicherungsdienst ist das der EWN vertraglich gebundene betriebsfremde Bewachungsunternehmen, mit den Aufgaben die kerntechnischen Anlagen der EWN zu bewachen und zu sichern, Störmaßnahmen Dritter zu erkennen und den verantwortlichen Stellen zu melden.
Originale (von Betriebsunterlagen, die der Qualitätssicherung unterliegen)
Originale sind mit Originalunterschriften versehene Unterlagen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
sind Betriebsmittel (elektrische Geräte), die durch eine Steckvorrichtung von der elektrischen Anlage getrennt werden können. Hierunter fallen auch Verlängerungsleitungen mit Stecker und Kupplung, Leitungsroller und über Stecker anschließbare Baustromverteiler.
Öffentlichkeitsverfahren
Gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planstellungsverfahrens lt. AtG.
-
P
Persönliche Schutzausrüstungen
Persönliche Schutzausrüstungen sind Kopf-, Fuß-, Atem-, Augen- oder Gesichtsschutz, Körperschutz usw., die der Unternehmer (Vorgesetzte) den Mitarbeitern zur Verfügung stellen muss,
- wenn sie zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren erforderlich sind,
- weil Sicherheit durch betriebstechnische Maßnahmen nicht zu erreichen ist.
Planwert
Planwert ist ein durch Planrechnung ermittelter Wert (Kosten, Kapazitäten) pro Zeiteinheit (in der Regel für das Geschäftsjahr). Nach Bestätigung eines bestimmten Planungsstandes (z. B. Wirtschaftsplan, Feinplan für ein Jahr) wird der Planwert nicht mehr verändert.
Primärabfall
Primärabfall ist der entsprechende radioaktive Teil der Primärmassen, der nicht schadlos verwertbar und als radioaktiver Abfall zu beseitigen ist.
Primärmassen
Primärmassen sind die Gesamtheit des Inventars an radioaktiven und nichtradioaktiven Massen (Ausrüstungen und Baustrukturen), die zum Zeitpunkt der Stillsetzung im Kontrollbereich des KKW vorhanden sind (ohne Brennelemente und ohne radioaktive Betriebsabfälle).
Produktkontrolle
Die Produktkontrolle ist Teil der Nachweise der Einhaltung der Endlagerungsbedingungen von Abfallgebinden.
Projekt
Ein Projekt ist ein Vorhaben, das im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, wie z. B. Zielvorgabe, zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Begrenzungen, Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben, projektspezifische Organisation.
Einmaliger Prozess, der aus mehreren Tätigkeiten besteht, die aufeinander abgestimmt und gesteuert sind und ein Anfang- und Endtermin haben. Unter Berücksichtigung von Zeit, Kosten und Ressourcen soll ein Ziel erreicht werden, das spezifische Anforderungen erfüllt.
(Weitere Begriffe sind im Projektmanagementhandbuch enthalten. Siehe dort: LINK zum PROMHB)
Prüfanweisung (Prüfvorschrift)
Eine Prüfanweisung enthält die Festlegung der Arbeitsschritte für die Durchführung und für die Protokollierung einer Prüfung unter Angabe von Voraussetzungen und Randbedingungen.
Prüfblatt
Formular zur Dokumentation des innerbetrieblichen Prüfdurchlaufes von Ausarbeitungen (Entwürfen).
Prüfdurchlauf, interner
Begutachtung von Entwürfen durch die zuständigen betrieblichen Fachabteilungen.
Prüfhandbuch
Im Prüfhandbuch sind im Sinne der KTA 1202 alle Informationen und Anweisungen enthalten, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung der wiederkehrenden Prüfungen erforderlich sind.
Prüfliste
Eine Prüfliste ist die Zusammenstellung von Prüfungen mit verbindlichen Angaben zu Prüfgegenstand, Prüfart, Prüfumfang, Prüfanweisung, Prüfintervall und Betriebszustand der Anlage.
Prüfmittel
Prüfmittel sind technische Mittel zur Prüfung von Produkten. Sie werden in einem Produktionsprozess zur Sicherstellung der Produktqualität eingesetzt und lassen sich in drei Gruppen unterteilen: Messgeräte, Lehren und Hilfsmittel.
Prüfnachweis
Ein Prüfnachweis ist die Protokollierung der Prüfergebnisse.
Prüfterminplan
Der Prüfterminplan ist ein Organisationshilfsmittel, das die Termine zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen und die für die Durchführung zuständige Abteilung nennt.
Prüfung, fachliche
Prüfung und Freigabe einer Ausarbeitung (Entwurf) durch den Vorgesetzten des Verfassers für den internen Prüfdurchlauf.
Prüfvorschrift
siehe unter „Prüfanweisung“
-
Q
Qualität
Qualität ist die Beschaffenheit einer Einheit bzgl. ihrer Eignung, die Qualitätsforderung zu erfüllen.
Qualitätsaudit
Ein Qualitätsaudit ist ein Verfahren zur Überwachung und Verbesserung aller Teile des Qualitätsmanagementsystems aufgrund einer unabhängigen und systematischen Untersuchung.
Qualitätsdokumentation
Die Qualitätsdokumentation ist die Zusammenstellung der Nachweise der Qualität der Anlage und ihrer Teile, einschließlich der Vorprüfunterlagen.
Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement ist die neue Bezeichnung für „Qualitätssicherung“.
Es umfasst alle Tätigkeiten des Gesamtmanagements, die im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems die Qualitätspolitik, die Ziele und Verantwortungen festlegen sowie die durch Mittel wie Qualitätsplanung, Qualitätslenkung, Qualitätssicherung/ Qualitätsmanagement-Darlegung und Qualitätsverbesserung verwirklichen.
Qualitätsmerkmal
Qualitätsmerkmal ist eine die Qualität bestimmende Eigenschaft.
Qualitätsprüfung
Qualitätsprüfung ist das Feststellen, inwieweit die Qualitätsmerkmale erfüllt sind.
Qualitätssicherung (QS)
Qualitätssicherung (QS) ist ein Teil des Qualitätsmanagements, der auf das Erzeugen von Vertrauen darauf gerichtet ist, dass Qualitätsmerkmale erfüllt werden. Darunter werden insbesondere produktbezogene Maßnahmen verstanden, die zum Nachweis der Erfüllung der Qualitätsmerkmale erforderlich sind.
Qualitätssicherungsanweisung (QAW)
Die Qualitätssicherungsanweisung ergänzt die Beschreibung des Qualitätssicherungsprogramms und beinhaltet Verfahrensanweisungen als auch Anweisungen zu systembezogenen Qualitätsvorschriften.
Qualitätsmanagementhandbuch (QMHB)
Das Qualitätsmanagementhandbuch (QMHB) ist ein Dokument, in dem die Qualitätspolitik dargelegt und das Qualitätsmanagementsystem einer Organisation beschrieben ist.
Qualitätsmanagementprogramm (QMP)
Die Gesamtheit der Festlegungen zur Qualitätssicherung ergeben das Qualitätsmanagementprogramm (QMP). Es ist Bestandteil des Qualitätsmanagementhandbuches.
Qualitätssicherungssystem
Unter Qualitätssicherungssystem (QSS) ist die festgelegte Aufbau- und Ablauforganisation zur Durchführung der Qualitätssicherung sowie die hierfür erforderlichen Mittel zu verstehen.
Qualitätssicherungsüberwachung
Gegenstand der Qualitätssicherungsüberwachung ist intern und extern die Überprüfung von systembezogenen Festlegungen zur Qualitätssicherung auf Anwendung und Wirksamkeit.
-
R
Radioaktive Reststoffe/Abfälle
Als radioaktive Reststoffe/Abfälle werden alle bei der Stilllegung, der Demontage und der Konditionierung anfallenden radioaktiven Stoffe bezeichnet.
Reaktor (Kernreaktor)
Ein Kernreaktor ist eine Einrichtung, in der eine sich selbst erhaltende Kettenreaktion von Kernspaltungen aufrechterhalten und gesteuert werden kann.
Reaktoranlage
Unter einer Reaktoranlage versteht man einen Reaktor samt mit allen Einrichtungen, die zu seinem Betrieb dienen, einschließlich der zugehörigen Gebäude.
Redundante
Eine Redundante ist ein Systembestandteil (z. B. Komponente, Teilsystem, Strang), der gleichwertig mit anderen Systembestandteilen die gleichen Funktionen erfüllen und der bei Bedarf einen dieser anderen Systembestandteile voll ersetzen oder durch diesen ersetzt werden kann.
Referenzexemplare (von Betriebsunterlagen, die der Qualitätssicherung unterliegen)
Referenzexemplare sind Kopien von gültigen zustimmungspflichtigen Unterlagen auf farbigem Papier. Mittels Referenzexemplar besteht die Möglichkeit, kurzfristig erforderliche Korrekturen einzuarbeiten.
Restbetrieb
Als Restbetrieb wird der Betrieb aller für die Stilllegung notwendigen Versorgungs-, Sicherheits- und Hilfssysteme sowie der Betrieb der für den Abbau von Komponenten, Systemen und Gebäuden notwendigen Einrichtungen nach Erteilung der Stilllegungsgenehmigung bezeichnet.
Reststoff
Reststoff ist ein beim Umgang mit radioaktiven Stoffen anfallender, ggf. wiederverwendbarer Stoff.
Revisionsexemplar (von Betriebsunterlagen, die der Qualitätssicherung unterliegen)
Revisionsexemplare sind Kopien einer geprüften und bestätigten Originalunterlage für genehmigte Betriebsphasen, die den fortgeschriebenen Betriebszustand dokumentieren.
Rezyklierung
Die Rezyklierung ist das Wiedereintreten eines Stoffes am Ende seines Produktlebens in den Stoffkreislauf. Dabei wird der Reststoff durch Verarbeitungsprozesse wieder zur Ausgangssubstanz umgewandelt und kann als Rohstoff der Industrie zugeführt werden.
Rohabfall
Rohabfall ist unverarbeiteter radioaktiver Abfall in seiner Entstehungsform.
Roteintragung (in Betriebsunterlagen, die der Qualitätssicherung unterliegen)
Roteinträge sind dringend erforderliche Revisionsvermerke in zustimmungspflichtigen Unterlagen. Sie erlauben im Ausnahmefall die sofortige verbindliche Umsetzung.
Rücknahmeverpflichtung
Sollen radioaktive Reststoffe Dritter am Standort Lubmin/Rubenow behandelt und/oder radioaktive Abfälle Dritter am Standort Lubmin/Rubenow konditioniert werden, hat der Dritte eine unterzeichnete Rücknahmeverpflichtung zu übergeben
Rückstellprobe
Rückstellproben werden aus Proben von radioaktiven Abfällen gebildet, die vor oder nach der Konditionierung genommen werden, um eine spätere Kontrolle oder ergänzende Analytik zu ermöglichen. Die Rückstellproben sind bis zur Abgabe der radioaktiven Abfälle an das Endlager Konrad aufzubewahren.
Rückstellungsnachweis
Dabei handelt es sich um eine bestätigte Liste der Projektmaßnahmen, deren Realisierung finanziell gesichert ist.
-
S
Sachanlagen
Sachanlagen sind Vermögensgegenstände, deren Nutzungsdauer ein Jahr überschreitet und die einen Anschaffungswert > 1.000,00 Euro besitzen.
Sachkundiger
siehe „Befähigte Person“
Sachprüfung im Genehmigungsverfahren
Die Sachprüfung im Genehmigungsverfahren beginnt nach Abschluss der Vorgänge zur Bürgerbeteiligung und umfasst die atomare Sachprüfung durch die atomrechtliche Behörde sowie Sachprüfungen durch weitere Fachbehörden, die für die Genehmigungsentscheide zuarbeiten.
Sachverständige
Sachverständige ist eine aufgrund von Rechtsvorschriften, Richtlinien, Auflagen, Anordnungen hinzuzuziehende oder im Auftrag der Genehmigungsbehörde oder Aufsichtsbehörde zugezogene sachkundige Person oder Organisation.
Sachverständigeneintrag
Sachverständigeneinträge (z. B. Grüneintrag) sind handschriftliche Änderungsvermerke der Sachverständigen mit Gegenstempelung bzw. Signum in Genehmigungs- und Änderungs- oder Vorprüfunterlagen.
Schadensvorsorge
Die für eine Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG erforderliche Schadensvorsorge braucht sich nur auf Maßnahmen zu beziehen, die ein Freiwerden des noch vorhandenen Aktivitätspotentials verhindern, wobei insbesondere Strahlenschutzmaßnahmen und den Besonderheiten der nachbetrieblichen Phase eines KKW angepasste Überwachungs- und Störfallvorsorgemaßnahmen in Betracht kommen.
Schadlose Verwertung
Schadlose Verwertung ist Verwertung von Reststoffen sowie von aus- und abgebauten Anlagenteilen innerhalb oder außerhalb von Kontrollbereichen, wenn wegen der Menge oder Beschaffenheit der Reststoffe oder wegen bestimmter Schutzmaßnahmen oder Schutzeinrichtungen nicht mit Schäden infolge der Wirkung ionisierender Strahlen zu rechnen ist. Die schadlose Verwertung beginnt mit der Freimessung zu der zulässigen freien oder eingeschränkten weiteren Verwertung und umfasst die Behandlung von radioaktiven Reststoffen, gemäß § 9a Abs. 1 Nr. 1 AtG.
Schätzkosten
Dabei handelt es sich um eine erste monetäre Bewertung (Einschätzung) der zu erwartenden Kosten für Arbeitspakete/Vorhaben, für die eine detaillierte Kalkulation noch nicht möglich ist.
Schichtanweisung (SAW)
Schichtanweisungen sind administrative Regelungen für den Betriebsablauf, für die Sicherheit von Personen und Anlagen oder für die Festlegung von Sonderfahrweisen oder Sonderschaltzuständen der Anlagen.
Schlüsselnuklide
Schlüsselnuklide sind messtechnisch einfach erfassbare Radionuklide, über deren Messung das Inventar schwierig zu messender Radionuklide rechnerisch bestimmt werden kann.
Schnittstelle
Die Schnittstelle ist die Trennstelle zwischen dem stillzusetzenden System/Teilsystem und dem angrenzenden Restbetriebssystem bzw. weiteren stillzusetzenden Systemen/Teilsystemen.
Schutzaktion
Die Schutzaktion ist die Betätigung oder der Betrieb von aktiven Sicherheitseinrichtungen, die zur Beeinflussung von Störfallabläufen und zur Minderung von Schadensauswirkungen erforderlich sind.
Schutz-, Sicherungs- und Hilfskräfte
Schutz-, Sicherungs- und Hilfskräfte ist der Sammelbegriff für alle Personen und Organisationen, welche im Ereignisfall der EWN GmbH zu Hilfe kommen bzw. die Sicherungsmaßnahmen der EWN GmbH unterstützen oder den Schutz übernehmen (z. B. Polizei, Feuerwehr, Notarzt).
Schweißplan
Der Schweißplan legt das gesamte Schweißverfahren fest.
Schweißaufsichtsperson
Die verantwortliche Schweißaufsichtsperson (vSAP) und ggf. die Vertreter (zSAP) nehmen die Verantwortung und Aufgaben nach DIN EN ISO 14731 für die Anleitung und Kontrolle der schweißtechnischen Arbeiten wahr. Sie sind in der durch eine anerkannte Prüfstelle beurkundeten Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten personell benannt. Die erforderliche Qualifikation der SAP richtet sich nach der anzuwendenden Klasse gemäß geltender technischer Regeln.
Sekundärabfall
Sekundärabfall ist der endzulagernde radioaktive Teil der Sekundärmassen, der nicht schadlos verwertbar und als radioaktiver Abfall zu beseitigen ist.
Sekundärmassen
Sekundärmassen sind zusätzlich im Zusammenhang mit der Stilllegung (z. B. durch Demontage, Zerlegen oder Dekontamination) anfallende Stoffe und Ausrüstungen wie Dekontaminationslösungen, Personenschutzhilfsmittel, Werkzeuge usw.
Sicherheitsbericht
Gemäß § 3 Abs. 1 AtVfV (Atomrechtliche Verfahrensverordnung) ist dem atomrechtlichen Genehmigungsantrag ein Sicherheitsbericht beizufügen, der die Anlage und ihren Betrieb beschreibt und mit Hilfe von Lageplänen und Übersichtszeichnungen darstellt sowie die mit der Anlage und dem Betrieb verbundenen Auswirkungen und Gefahren beschreibt und die nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG erforderlichen Vorsorgemaßnahmen darlegt.
Sicherheitsdokumentation
Die Sicherheitsdokumentation beinhaltet den Gesamtumfang der sicherheitstechnischen relevanten Dokumentation und enthält die Genehmigungs-, Qualitäts- und Betriebsdokumentation.
Sicherheitseinrichtung
Die aktive Sicherheitseinrichtung ist eine technische Einrichtung des Sicherheitssystems, die Schutzaktionen ausführt (z. B. Einrichtungen zur Abschaltung des Reaktors, zur Nachwärmeabfuhr, zum Durchdringungsabschluss des Reaktorsicherheitsbehälters). Sicherheitseinrichtungen, die eine Schutzfunktion ohne Stellglieder oder ohne Aggregate ausüben, zum Beispiel Kernkühlmitteleinschluss, Sicherheitsbehälter, Abschirmung, werden als passive Sicherheitseinrichtungen bezeichnet.
Sicherheitssystem
Unter Sicherheitssystem versteht man die Gesamtheit der baulichen und sonstigen technischen Einrichtungen einer Anlage oder einer Teilanlage mit der Aufgabe, das Betriebspersonal, die Bevölkerung in der Umgebung und die Umwelt vor den mit dem Betrieb oder der Tätigkeit verbundenen Gefahren zu schützen und Auswirkungen des nichtbestimmungsgemäßen Betriebes auf Personen, die Anlage und die Umgebung in vorgegebenen Grenzen zu halten.
Sicherheitstechnisch wichtige Systeme (im Sinne AtG)
Sicherheitstechnisch wichtige Systeme, Komponenten und Anlagenteile sind solche, die erforderlich sind, das Auftreten unkontrollierter Kritikalität zu verhindern sowie die erforderliche Vorsorge gegen Schäden zu gewährleisten und jede Strahlenexposition oder Kontamination von Personen, Sachgütern oder der Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik auch unterhalb der festgesetzten Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.
Sicherungsbereiche
Sicherungsbereiche sind Teilbereiche des Geländes des ZLN. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Gefährdungspotential. Untergliedert wird im ZLN in Äußeren und Inneren Sicherungsbereich mit den Begrenzungen Äußere und Innere Umschließung.
Sicherungsmaßnahmen
Sicherungsmaßnahmen sind Einzelmaßnahmen des Unternehmens der EWN GmbH zur Sicherung seiner kerntechnischen Anlagen gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter.
Sicherungszonen
Sicherungszonen sind Teilbereiche des Geländes der EWN GmbH. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Gefährdungspotential und nach der sicherheitstechnischen Relevanz der darin befindlichen Anlagenteile.
Sortieren
Sortieren in Bezug auf radioaktive Reststoffe und Abfälle beschreibt das Ordnen nach Kriterien, um die Entsorgung der radioaktiven Reststoffe und Abfälle zu gewährleisten.
Sperrbereich (Strahlenschutzbereich entsprechend § 52 StrlSchV)
Sperrbereiche sind Teilbereiche des Kontrollbereiches, in denen die Ortsdosisleistung höher als 3 mSv/h sein kann. Diese Bereiche sind abzugrenzen, mit Normschildern „Sperrbereich - Kein Zutritt“ und „Radioaktiv“ gemäß § 53 StrlSchV zu kennzeichnen und gegen unkontrollierten Zutritt zu sichern. Die Kennzeichnung bzw. die Absperrung des Sperrbereiches ist aufzuheben, wenn die Bedingungen (Dosisleistung > 3 mSv/h) deutlich und voraussichtlich langfristig unterschritten werden.
Stand von Wissenschaft und Technik
Der Stand von Wissenschaft und Technik wird repräsentiert durch Gesetze, Verordnungen, Regeln, Richtlinien, Normen sowie technische Unterlagen, die von öffentlichen oder wissenschaftlich anerkannten Institutionen herausgegeben werden. Der Stand von Wissenschaft und Technik ist anzuwenden für die Festlegung von Qualitätsmerkmalen der sicherheitstechnisch wichtigen Bauteile, Komponenten und Systeme.
Stilllegung
Stilllegung ist nach § 7 Abs. 3 AtG die Phase zwischen der dauerhaften Betriebseinstellung und dem sicheren Einschluss bzw. dem Abbau der Anlage. Die Stilllegung ist charakterisiert durch die Außerbetriebnahme der KKW-Systeme, ohne dass dabei substanzielle Veränderungen (z. B. der Ausbau von Ausrüstungen) vorgenommen werden. Die Stilllegung beginnt frühestens nach der Entsorgung der Brennelemente (aus der Anlage), der Prozessmedien und der Abfallstoffe.
Stilllegungsgenehmigung
Die Stilllegungsgenehmigung dient der Regelung des weiteren Verbleibs des Radioaktivitätsinventars abweichend von der Betriebsgenehmigung, insbesondere bei Veränderungen bzw. Demontage sicherheitstechnisch relevanter Einrichtungen, d. h. wenn irreversible Veränderungen in den Systemen der Anlage vorgenommen werden. Als selbständige Vollgenehmigung ist sie erforderlich, sobald an einem abgeschalteten KKW keine Reparatur-, Wartungs- und Entladearbeiten durchgeführt werden, spätestens nach der Entfernung der Brennelemente aus der Reaktoranlage, ohne dass es zu den genannten Arbeiten gekommen ist. Für die Praxis ist zu beachten, dass laut § 7 Abs. 3 AtG mehrere genehmigungspflichtige Tatbestände auftreten. Hierbei handelt es sich um Stilllegung, sicherer Einschluss und Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen.
Stilllegungs- und Abbaukonzept der EWN GmbH
Das Stilllegungs- und Abbaukonzept beinhaltet alle erforderlichen Arbeiten bis zum vollständigen Abbau der kerntechnischen Anlage. Es ist die Grundlage für die Arbeiten beim geplanten Abbau der Blöcke und beruht auf bekannten Stilllegungstechniken.
Es werden rechtliche Randbedingungen und technische Voraussetzungen sowie die eigentlichen Stilllegungs- und Abbauarbeiten detailliert beschrieben unter Beachtung des radiologischen Schutzes von Personal, Bevölkerung und Umwelt. Voraussetzung für die Durchsetzung des Konzeptes ist die Stilllegungsgenehmigung, die Auslagerung bzw. Umlagerung des Kernbrennstoffes, die Entsorgung radioaktiver Betriebsabfälle und technische Voraussetzungen. Das Konzept beinhaltet im einzelnen Abbaustrategien, Abbaurichtungen, Umbau und Neubau von Anlagen, Dekontamination und den zeitlichen Ablauf unter Berücksichtigung der Abbaumassen.
Stilllegungsphasen
Unter Stilllegungsphasen versteht man die planungstechnische Einteilung des Stilllegungsablaufes nach Hauptarbeits- und Bearbeitungsschritten entsprechend dem jeweiligen Stilllegungsvorhaben.
Stillsetzung
Die Stillsetzung umfasst Maßnahmen nach endgültiger Betriebseinstellung der Anlage, wie die Freischaltung, das Entfernen von Betriebsmedien, die Reinigung und Dekontamination von Systemen oder von Teilsystemen, die auf der Basis der Stilllegungsgenehmigung durchgeführt werden, sowie die Realisierung von Schnittstellen zwischen abzubauenden Anlagenteilen und Restbetriebssystemen auf der Basis erteilter Abbaugenehmigungen.
Die Stillsetzung ist der erste Schritt der Stilllegung und dient der Vorbereitung der Demontage. Sie erfolgt systemorientiert.
Stillsetzungsprojekt
Das Stillsetzungsprojekt ist ein Vorhaben, das die Stillsetzungsmaßnahmen an Systemen/Teilsystemen aus dem Gesamtumfang der kerntechnischen Anlage zum Gegenstand hat. Dafür werden Vorprüfunterlagen (VPU 1) erstellt, die die Beurteilung behördlicher sowie in Regeln enthaltenen Anforderungen zulassen und zur Planung/Ausführung des Vorhabens dienen.
Störfall
Ein Störfall ist ein Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage oder der Anlagenteile oder die Tätigkeit aus sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgeführt werden kann und für den die Anlage auszulegen ist oder für den bei der Tätigkeit vorsorglich Schutzvorkehrungen vorzusehen sind (siehe Strahlenschutzverordnung).
Störkantenbeseitigung
Treten bei Demontagetätigkeiten bzw. bei der Schaffung von Fluchtwegen Behinderungen durch Systeme auf, die nicht in Kategorie IV (Systeme und Komponenten, die für den weiteren Betrieb nicht mehr benötigt werden und daher zur Stilllegung freigegeben sind) ausgewiesen sind, so ist eine Umverlegung ohne Änderung der Funktionsweise bzw. die zeitweise Entfernung derselben als „Störkantenbeseitigung“ zu beantragen.
Störung
Die Störung ist das Fehlverhalten eines Bauelementes, einer Komponente oder eines Systems.
Strahlenexposition
Unter Strahlenexposition versteht man das Einwirken ionisierender Strahlen auf Lebewesen oder auf Materie.
Strahlenschutz
Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Personen und der Umwelt vor den schädigenden Wirkungen von ionisierender Strahlung aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen.
Strahlenschutzanweisung (SSAW)
Strahlenschutzanweisungen sind fachbereichsübergreifende untersetzende bzw. ergänzende Regelungen für spezielle Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes
Strahlenschutzbeauftragte
Der/die Strahlenschutzbeauftragte hat für die Einhaltung der dem Strahlenschutzverantwortlichen zugewiesenen Pflichten zu sorgen.
Strahlenschutzbereiche
Die Strahlenschutzbereiche der EWN GmbH sind auf der Grundlage der Definition der Strahlenschutzverordnung und nach technisch-praktischen Gesichtspunkten festgelegt worden.
Strahlenschutzpersonal
Das Strahlenschutzpersonal sind die Strahlenschutzbeauftragten und das übrige mit Aufgaben des Strahlenschutzes betraute Personal.
System
System ist die Zusammenfassung von Komponenten zu einer technischen Einrichtung, die als Teil der Anlage selbständige Funktionen ausführt.
Systemaudit
Instrument zur Beurteilung des Managementsystems in Bezug auf die Erfüllung der Unternehmenspolitik und der übergeordneten Regelwerke.
System- und Komponentenzuständigkeit
Die System- und Komponentenzuständigkeit kennzeichnet die anlagentechnische oder instandhaltungstechnische Zuständigkeit für Systeme und/oder Komponenten.
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T
Technischer Bericht
Technischer Bericht ist ein Bericht zur Darstellung von technischen Sachverhalten und zur Beschreibung von Änderungsmaßnahmen.
Teilcharge
Teilchargen werden im Rahmen der Freimessung gebildet und umfassen einen definierten Umfang von Reststoffen einer Charge. Zu diesem definierten Umfang wird jeweils eine Freigabedokumentation erstellt und die Reststoffe nach § 32 StrlSchV zur Freigabe beantragt.
Teilgenehmigung
Teilgenehmigung ist eine Genehmigung für einen bestimmten Vorgang oder für ein Teilvorhaben auf Grund von vorliegenden atomrechtlichen Bestimmungen.
Tochtergebinde
Ein Tochtergebinde ist ein Gebinde, das aus einem oder mehreren bestehenden Gebinden hervorgegangenen ist.
Transport, innerbetrieblich
Der innerbetriebliche Transport umfasst den Transport der Materialien, der Produktionsabfälle, der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände mit betriebseigenen Transportmitteln bzw. in Beauftragung durch Fremdfirmen.
Transporteinheit
Die Transporteinheit besteht aus Transportverpackung und zu transportierendem/n Gebinde/n.
Transporthilfsmittel
Transporthilfsmittel sind Lastaufnahmemittel (Anschlagmittel und -gehänge, Klemm-, Greif- und Aufnahmevorrichtungen, Lasthaftgeräte, Traversen), Paletten, Behälter und andere Hilfsmittel, die zur Durchführung der Transport-, Umschlag- und Lagerprozesse (TUL-Prozesse) dienen.
Transportmittel
Transportmittel sind die eingesetzten straßen- und schienengebundenen Fahrzeuge, Anhänger und Flurfördermittel.
Typprüfung
Typprüfung ist eine Prüfung an einer oder mehreren Einheiten eines Erzeugnisses zum Nachweis spezifizierter Eigenschaften.
Transportverpackung
Die Transportverpackung ist ein für die Transportdurchführung notwendiges äußeres Behältnis. Die Transportverpackung kann innerbetrieblich auch eine Folie sein.
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U
Überwachungsbereich (Strahlenschutzbereich entsprechend § 52 StrlSchV)
Überwachungsbereiche sind betriebliche Bereiche, die nicht zum Kontrollbereich gehören, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 50 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 50 Millisievert erhalten können.
Umgang
Umgang i. S. der Reststoff- und Abfallordnung sind sämtliche Handlungen zur Entsorgung der radioaktiven Reststoffe und Abfälle von der Entstehung bis zur Entsorgung.
Umschließungen
Umschließungen sind bauliche und sonstige technische Barrieren, die Überwachungs- und Detektionsmaßnahmen gewährleisten und Schutz gegen Eindringen in Sicherungszonen und zu schützende Gebäude bieten.
Unterkritikalität
Zustand von Kernbrennstoffen, in welchem diese nicht zu einer sich selbsterhaltenden Kettenreaktion gelangen können.
Unterlagenhandhabung (im Sinne der QAW 01-02)
Unter dem Begriff Unterlagenhandhabung werden alle Aktivitäten beim Umgang mit Dokumentationsunterlagen durch interne Stellen verstanden. Die Unterlagenhandhabung umfasst Erstellung/Änderung, Prüfung (formal/sachlich), Freigabe (intern/extern), Inkraftsetzung/Außerkraftsetzung, Verteilung, Archivierung von Unterlagen.
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V
verantwortliche Person/OE
Die verantwortliche Person/OE hat die Befugnis der Anweisung zur Durchführung von Aufgaben bzw. Tätigkeiten sowie die Pflicht zur Kontrolle der Ergebnisse und der Durchführung.
Verdachtsstoffe
Verdachtsstoffe sind Stoffe, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie mit radioaktiven Medien in Berührung kamen.
Verfestigen (radioaktiver Abfall)
Verfestigen ist das Überführen von flüssigem oder flüchtigem radioaktiven Abfall in ein festes Abfallprodukt, z. B. mit Hilfe eines Fixierungsmittels.
Vergießen (radioaktiver Abfall)
Vergießen ist das Verfüllen von Hohlräumen in und zwischen festem, formstabilen radioaktiven Abfall, z. B. Schrott (inklusive z. B. Vergießen von Innenbehältern oder Presslingen im Abfallbehälter).
Verpflichtungsermächtigung
Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren.
Versagungsermessen
Das Versagungsermessen des § 7 Abs. 3 AtG ist vom Grundsatz her gleich zu behandeln wie bei der Errichtungs- und Betriebsgenehmigung. In dem gegenwärtigen Fehlen eines Endlagers für Stilllegungsabfälle ist kein ausreichender Grund für die Versagung einer Abbaugenehmigung zu sehen, solange eine baldige Inbetriebnahme des Endlagers absehbar ist.
Verwahrung ab- und ausgebauter radioaktiver Anlagenteile
Die gefahrlose befristete Verwahrung der ab- und ausgebauten radioaktiven Anlagenteile innerhalb einer stillgelegten Anlage ist im Rahmen der tatbestandlichen Schadensvorsorge zu gewährleisten, während ihre endgültige Verwertung eine das Ermessen betreffende Frage darstellt.
Verwertung radioaktiver Reststoffe
Die Verwertung ist die Bearbeitung eines radioaktiven Reststoffes zur Umwandlung zu einem nutzbaren Produkt oder zur Überführung des größten Teils des radioaktiven Reststoffes in einen nichtradioaktiven Stoff und Nutzung des erzeugten Produkts oder Stoffes. Kontrollierte Verwertung erfolgt im Rahmen einer atomrechtlichen Genehmigung. Konventionelle Verwertung außerhalb des Geltungsbereiches des Atomgesetzes ist nur nach Freigabe möglich.
Vollgenehmigung
Die Vollgenehmigung für ein Vorhaben stellt das anzustrebende Ziel des Genehmigungsverfahrens dar, das die Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens bestätigt. Es kann jedoch auch eine schrittweise Abarbeitung von Genehmigungsanträgen zur Erlassung von Teilgenehmigungen für Teilprojekte im Hinblick auf Planung und Finanzierung vorgenommen werden. Die Teilgenehmigungen müssen sich jedoch grundsätzlich in ein einheitliches Genehmigungsverfahren einordnen. Die Summe aller Teilgenehmigungen soll am Ende die Vollgenehmigung ersetzen.
Für die Stilllegung, den sicheren Einschluss und für den Abbau sind jeweils separate Vollgenehmigungen erforderlich.
Vorbescheid
Vorbescheid ist die verbindliche Vorabentscheidung der Behörde zu wesentlichen Einzelfragen des Großprojektes ohne konkrete Genehmigung.
Vorbescheid nach Atomrecht
Gemäß § 7 AtG kann zu einzelnen Fragen, von denen die Erteilung der Genehmigung einer Anlage nach § 7 AtG abhängt, insbesondere zur Wahl des Standortes einer Anlage, ein Vorbescheid erlassen werden. Dieser wird unwirksam, wenn der Antragsteller nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit die Genehmigung beantragt; die Frist kann auf Antrag bis zu zwei Jahren verlängert werden.
Vorlaufphase (im Sinne der Stilllegung)
Vorlaufphase beinhaltet die Vorplanung zur Stilllegung der Anlage, die Entnahme der Brennelemente sowie die Entsorgung von Betriebsmedien und Betriebsabfällen und endet mit der dauerhaften Betriebseinstellung.
Vorprüfung
Vorprüfung ist die Beurteilung der für die Herstellung erstellten Unterlagen, z. B. Pläne, schriftliche Anweisungen, Zeichnungen, Berechnungen in Bezug auf die Erfüllung der Maßgaben der Genehmigung.
Vorprüfunterlagen
Unterlagen für sicherheitstechnisch wichtige Bauteile, Komponenten und Systeme werden nach Prüfung durch den Besteller dem zuständigen Sachverständigen zur Vorprüfung zugesandt. Die Prüfung/Vorprüfung der Vorprüfunterlagen (VPU) erfolgt in Bezug auf die in der Genehmigung/Spezifikation und in Regeln enthaltenen Forderungen.
Voruntersuchung
Die Voruntersuchung ist eine Untersuchung zur Feststellung des Radionuklidgemisches, der relativen Anteile der Radionuklide sowie ihrer räumlichen Verteilung in den Anlagenteilen und Systemen oder in den radioaktiven Reststoffen und Abfällen.
Vor der Konditionierung von radioaktiven Abfällen werden in der Voruntersuchung radiologische und stoffliche Parameter ermittelt, um den auslegungsgerechten Betrieb der Konditionierungsanlagen und die Herstellung eines endlagergerechten Abfallproduktes sicherzustellen.
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W
Wartung
Wartung sind Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes.
Wartungshandbuch
Im Wartungshandbuch werden wiederkehrende Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen, die dem Gerätesicherheitsgesetz unterliegen und Wartungsarbeiten, die vom Betrieb eigenverantwortlich zur Aufrechterhaltung des Anlagenzustandes festgelegt werden, erfasst.
Werksbescheinigung
Die Werksbescheinigung ist eine Bescheinigung, in welcher der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen bei der Bestellung entsprechen, ohne Angabe von Prüfergebnissen.
Werkstoffprüfung
Werkstoffprüfung ist die Prüfung auf mechanisch-technologische Eigenschaften, die am Ausgangsmaterial, an (den) jeweiligen Erzeugnisformen oder an mitlaufenden Proben durchgeführt werden.
Werksumfriedungen (innere und äußere)
Werksumfriedungen umschließen die Ausweiszonen 3 und 2. Die Werksumfriedungen bestehen aus Zaun- und Maueranlagen mit Verkehrs- und Personendurchgängen. Die Kontrollbereichsgrenzen umschließen die Kontrollbereiche und bestehen aus Gebäudewänden, Öffnungsverschlüssen (z. B. Türen und Tore) und elektronischer Sicherungstechnik zu deren Überwachung.
Werkszeugnis
Das Werkszeugnis ist eine Bescheinigung, in welcher der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen bei der Bestellung entsprechen, mit Angabe von Prüfergebnissen auf der Grundlage nichtspezifischer Prüfung.
Wiederkehrende Prüfungen
Wiederkehrende Prüfungen sind solche Prüfungen, die aufgrund von Rechtsvorschriften, Auflagen der zuständigen Behörden oder aufgrund anderweitiger Festlegungen im Allgemeinen in regelmäßigen Zeitabständen (KTA 1401: ...Festlegungen in festgelegten Zeitabständen oder aufgrund bestimmter Ereignisse) durchgeführt werden.
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Z
Zentrale Dokumentationsstelle (ZDST)
Die Zentrale Dokumentationsstelle ist die unterlagenaufbewahrende Stelle aller Originale zum Betrieb, zur Stilllegung, Demontage und zum Nachbetrieb, einschließlich deren Archivierung, außer den Unterlagen des Zwischenlagers Nord (ZLN).
zuständige Person/OE
Die zuständige Person/OE führt die vom Verantwortlichen zugewiesenen Aufgaben bzw. Tätigkeiten durch.
Zutrittsdokumente
Personengebundene innerbetriebliche Berechtigungen zum Betreten der Ausweiszonen (3, 2 und 1), Mitführen von Fahrzeugen, Material o. a. oder zur Durchführung von genehmigungspflichtigen Handlungen.
Zuverlässigkeitsüberprüfung (gemäß § 12b AtG)
Durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde durchzuführende Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen, die beim Umgang mit oder bei der Beförderung von radioaktiven Stoffen im Sinne der §§ 4, 6, 7, 9 und 11 AtG tätig sind.
Zwischenablage
Zwischenablage ist der Teil der Qualitätsdokumentation, der beim Hersteller über die Herstellungsdauer der Komponente bis zu ihrer Auslieferung und bis zur Überprüfung der zur Endablage gehörenden Unterlagen gelagert wird. Die Zwischenablage umfasst solche Unterlagen, die für den Nachweis des Herstellungsgangs wichtig sind, aber nicht für die Beschreibung des Endzustandes der Anlage und ihrer Teile benötigt werden. Hierzu zählen beispielsweise Nachweise über Prüfungen, die im Endzustand der Anlage oder ihrer Teile wiederholt werden, und Aufschreibungen, die das Qualitätssicherungssystem betreffen.
Zwischenlager
Ein Zwischenlager ist ein Lager, in dem radioaktive Abfälle vor ihrem Transport in das Endlager oder abgebrannte Brennelemente vor ihrem Transport in das Endlager unter kontrollierten Bedingungen aufbewahrt werden.